Stand: 09.2025
1. Grundsatz und gesetzliche Verpflichtung
Ich setze mich dafür ein, meine Website möglichst barrierefrei zu gestalten und stetig zu verbessern, damit sie für möglichst viele Menschen nutzbar ist – auch für Personen mit Behinderungen.
Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 werden die Anforderungen des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht umgesetzt. https://www.aktion-mensch.de/+3Bundesfachstelle Barrierefreiheit+3BMAS.de+3
Für digitale Angebote ist dabei die Norm EN 301 549 maßgeblich, welche in Abschnitt „Web“ auf die Anforderungen der WCAG 2.1 (Konformitätsstufe A und AA) verweist. https://www.aktion-mensch.de/+3BFSG+3dkd.de+3
Je nach Art und Umfang der angebotenen Dienste können bestimmte Unternehmen oder Website-Betreiber ab 2025 verpflichtet sein, ihre Angebote barrierefrei anzubieten, insbesondere wenn Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr angeboten werden. makandra.de+2svaerm Online Marketing Frankfurt+2
2. Stand der Barrierefreiheit auf dieser Website
Bei michaelfertig.de wurden bereits Maßnahmen umgesetzt, um die Barrierefreiheit zu verbessern. Dennoch kann ich nicht garantieren, dass sämtliche Inhalte und Funktionen vollumfänglich den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Nachfolgend findest du Hinweise zu bereits realisierten Maßnahmen und zu bekannten Einschränkungen:
Realisierte Maßnahmen (Beispiele)
- Verwendung von semantischem HTML (z. B. korrekte Überschriftenstruktur, Absätze)
- Versehen von Bildern mit Alt-Texten oder – wenn rein dekorativ – leerem Alt-Attribut
- Texte in ausreichendem Kontrast zum Hintergrund
- Tastaturbedienbarkeit wichtiger Navigationselemente
- Anpassung für responsives Design (mobile Darstellung)
- Verzicht auf zwingend erforderliche Skripte für Basisfunktionalitäten
- Möglichkeit zur Vergrößerung von Schriftgrößen in Browsern
Bekannte Einschränkungen / Ausnahmen
- Einige PDF-Dokumente oder eingebettete externe Dateien sind derzeit möglicherweise nicht vollständig barrierefrei
- Manche interaktive Elemente (z. B. spezifische Plugins, komplexe Formulare) könnten von Assistenzsoftware nicht optimal interpretiert werden
- Videos ohne vollständige Untertitelung oder Audiodeskription
- In sehr seltenen Fällen könnten Kontraste, Konfigurationen oder Fokussteuerung noch nicht optimal sein
Ich arbeite fortlaufend daran, diese Punkte zu beheben und die Barrierefreiheit weiter zu optimieren.
3. Feedback und Barriere-Meldung
Solltest du Barrieren feststellen oder Vorschläge zur Verbesserung haben, lade ich dich ein, mir das mitzuteilen:
- Kontaktform: [z. B. Kontaktformular oder E‑Mail-Adresse einsetzen]
- (Optional) Telefonische Kontaktmöglichkeit, soweit technisch und organisatorisch möglich
- Bitte gib möglichst konkret an: auf welcher Seite / Funktion / mit welcher Assistenztechnik du das Problem hattest
Ich werde dein Feedback prüfen und die Angelegenheit möglichst zeitnah bearbeiten.
4. Geltende Standards und Testverfahren
Als Grundlage für meine Barrierefreiheitsbemühungen orientiere ich mich an:
- WCAG 2.1, Niveau A und AA
- Der Norm EN 301 549, Abschnitt „Web“
- Technischen Empfehlungen, die regelmäßig geprüft werden
- Den gesetzlichen Vorgaben des BFSG und den einschlägigen Richtlinien
Tests zur Barrierefreiheit werden regelmäßig durchgeführt, z. B. mit automatischen Prüf-Tools und manuellen Tests unter Verwendung von Assistenztechnologien (z. B. Screenreader).
5. Rechtslage, Pflichten und Sanktionen
Das BFSG verpflichtet bestimmte digitale Anbieter, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten (§ 1 ff. BFSG) svaerm Online Marketing Frankfurt+3Bundesfachstelle Barrierefreiheit+3BFSG+3.
Für digitale Angebote ist der Verweis auf harmonisierte Normen wichtig (§ 4 BFSG) BFSG+1.
Zudem sieht das Gesetz insbesondere für Marktüberwachungsbehörden Sanktionsmöglichkeiten vor, etwa Aufforderungen zur Nachbesserung oder bei wiederholtem Nichtbeachten Bußgelder. svaerm Online Marketing Frankfurt+2Bundesfachstelle Barrierefreiheit+2
Wichtig: Bei öffentlichen Stellen gelten bereits strengere Vorschriften, u. a. nach der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. EUR-Lex+2https://www.aktion-mensch.de/+2
6. Gültigkeit und Aktualisierung
Diese Erklärung gilt jeweils ab dem angegebenen Datum und wird fortlaufend aktualisiert, sobald wesentliche Änderungen oder Verbesserungen an der Website vorgenommen werden.
